Alles, was du über die Mehrwertsteuerbefreiung für Stecker-Solarstationen wissen musstAktualisiert 8 months ago
Kann ich Stecker-Solarstationen mehrwertsteuerfrei bestellen?
Ja, gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 UStG (Deutschland) bzw. § 28 Abs. 62 UStG (Österreich) können Stecker-Solarstationen mehrwertsteuerfrei bestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Steuersatz für die Lieferung von Solarmodulen an Betreiber von Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden installiert werden, beträgt 0 %.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Steuerbefreiung zu profitieren?
- Bestellung als Privatperson und Betreiber:
Du musst die Stecker-Solarstation als Privatperson bestellen und selbst Betreiber der Anlage sein. - Installationsort:
Die Stecker-Solarstation oder deren Komponenten müssen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, öffentlichen Gebäuden oder gemeinnützigen Gebäuden installiert werden. Auch Gebäude auf Freizeitgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen gelten als Wohnungen. Wohnwagen oder Hausbote zählen nur, wenn sie nicht oder nur gelegentlich bewegt werden. - Leistungsgrenze:
Die installierte Bruttoleistung der Stecker-Solarstation darf maximal 30 kW betragen, worunter Balkonkraftwerke in jedem Fall zählen. - Standort:
Liefer- und Rechnungsadresse sowie der Anlagenstandort müssen sich in Deutschland bzw. Österreich befinden.
Mit der Durchführung deines Bestellvorgangs auf unserer Webseite bestätigst du, dass die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (Deutschland) bzw. § 28 Abs. 62 UStG (Österreich) für die Anwendung des Steuersatzes von 0 % erfüllt sind.
Welche Produkte sind steuerbefreit?
Du kannst von der Steuerbefreiung für eine Vielzahl von Produkten profitieren, die speziell für den Betrieb oder die Installation von Photovoltaikanlagen notwendig sind. Dazu gehören:
- Solarmodule: Die Herzstücke deiner Anlage.
- Wechselrichter: Um den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom umzuwandeln.
- Halterungen: Für die sichere Befestigung deiner Stecker-Solaranlage.
- Batteriespeicher: Für die effiziente Speicherung deines erzeugten Stroms.
- Energiemanagement-Systeme: Um deinen Stromverbrauch optimal zu steuern.
- Solarkabel: Für die zuverlässige Verkabelung deiner Anlage.
- Einspeisesteckdosen (z. B. Wieland-Steckdose): Für die einfache Einspeisung deines erzeugten Stroms ins Netz.
Auch die nachträgliche Lieferung und Installation dieser Komponenten sind steuerbefreit, solange sie Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
Gilt die Regelung auch für bestehende Anlagen?
Für Deutschland gilt weiterhin der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert oder installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich meine bestehende Anlage erweitere?
Erfolgt die Erweiterung deiner bestehenden Anlage nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der zusätzlichen Komponenten, einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an.
Kann ich beim Kauf einer Stecker-Solarstation immer noch die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückbekommen?
Nein, das ist nicht mehr nötig! Ab dem 1. Januar 2023 wird in Rechnungen für deine Stecker-Solarstation keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen – dank des neuen Nullsteuersatzes (0 %). Das bedeutet, dass du dir die Umsatzsteuer nicht mehr vom Finanzamt erstatten lassen musst (Vorsteuer). Außerdem musst du dir keine Sorgen mehr um die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) machen, da finanzielle Nachteile dadurch vermieden werden. Für Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2023 geliefert oder installiert wurden, bleibt der Vorsteuerabzug jedoch weiterhin möglich.
Was bedeutet die Begrenzung von 30 kW (peak)?
Die Begrenzung von 30 kW bedeutet, dass die Leistung deiner Stecker-Solarstation laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp (Kilowatt-Peak) betragen darf. Kilowatt-Peak ist die Maßeinheit für die Spitzenleistung einer PV-Anlage unter idealen Bedingungen. Wenn deine Anlage diese Leistungsgrenze nicht überschreitet, gilt die Voraussetzung für die Steuerbefreiung automatisch als erfüllt.