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Darf mein Vermieter oder meine Hausverwaltung für den Aufwand, den er/sie hat wenn ich ein Balkonkraftwerk installieren möchte, mir Geld berechnen?Aktualisiert 7 months ago

Dein Vermieter oder die Hausverwaltung darf dir keine zusätzlichen Kosten für den Aufwand berechnen, den die Installation eines Balkonkraftwerks mit sich bringt. Laut dem neuen § 554 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind solche baulichen Veränderungen, die dem Gebrauch von Stecker-Solarstationen dienen, privilegiert.

Das bedeutet, dass dein Vermieter diese nicht zusätzlich berechnen darf, es sei denn, er kann darlegen, dass die Änderung ihm nicht zumutbar ist. Dies gilt auch für die Eigentümergemeinschaft nach § 20 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). 

Kurz gesagt: Die Kosten für die Installation eines Balkonkraftwerks sind durch die übliche Verwaltungspauschale abgedeckt, und dir dürfen keine zusätzlichen Gebühren angerechnet werden.

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