Meine Hausordnung verbietet das Anbringen von Gegenständen am Balkon oder auf der Terrasse. Wie gehe ich damit um?Aktualisiert 7 months ago
Laut dem neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bezüglich Steckersolargeräten vom 8. Juli 2024 muss der Vermieter dir die Installation einer Stecker-Solarstation grundsätzlich erlauben.
Der Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können die Anbringung nur dann verweigern, wenn sie beweisen können, dass sie dir das Anbringen nicht zumuten können. Das bedeutet, du hast das Recht, eine Stecker-Solarstation anzubringen, auch wenn es die Hausordnung nicht ausdrücklich erlaubt.
Dein Vermieter oder die Hausverwaltung können dir nicht einfach verbieten, das Solargerät anzubringen, solange du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst und die Installation fachgerecht durchführst.