Welche rechtlichen Schritte sind notwendig, um eine Stecker-Solarstation in Betrieb zu nehmen?Aktualisiert 8 months ago
Genehmigung und Abstimmung
Für die Inbetriebnahme sind grundsätzlich keine Genehmigungen erforderlich, sofern du Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung bist.
Solltest du in einer Wohnung wohnen, ob als Mieter oder Eigentümer, sprich dein Vorhaben mit deinem Vermieter oder deiner Eigentümergemeinschaft ab. Sie haben ein Mitspracherecht bei der Art und Weise der Installation, können dir aber kein Verbot aussprechen.
Weitere Informationen über die Rechte als Mieter und Wohnungsbewohner kannst du hier nachlesen.
Meldung bei der Bundesnetzagentur / MaStR
Wir empfehlen dir ausdrücklich die Registrierung deiner Stecker-Solarstation im MaStR. Registriere deine Station innerhalb von zwei Wochen nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur und trage diese ins MaStR ein.
Die Anmeldung für Stecker-Solaranlagen bis 800 Wp ist vereinfacht und in wenigen Schritten abgeschlossen.
Versicherungscheck
Unsere Stationen sind hochwertige Geräte. Daher sollten sie vor Diebstahl oder Beschädigung geschützt werden. Kleinere Stecker-Solaranlagen auf dem Balkon oder im Garten gelten als Teil des Hausrats. Von daher sind sie über deine Hausratsversicherung mitversichert. Vergewissere dich diesbezüglich bei deinem Versicherungsanbieter.